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Am 29. Januar 2007 wurde unser
Verein zur Förderung des geistlichen Lebens in der Evangelischen Kirchengemeinde Liebenscheid e.V. gegründet.
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Informationen zur Trauung

Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir tun?

Sogenannte ökumenische Trauungen sind sicher immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. Trotzdem sollten sie sich aber darüber im klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt. Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung, wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche die Trauung stattfindet.
Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen und eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin.

Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren sie einen Gesprächstermin!
Sie sollten sich ohnehin mit beiden Seiten rechtzeitig in Verbindung setzen, damit es keine Terminkollisionen gibt.

Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die sogenannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen.

Dazu führt der katholische Pfarrer mit Ihnen ein Gespräch, in dessen Verlauf folgende Fragen gestellt werden:

"Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen?"
"Sind sie sich bewusst, dass Sie als katholischer Christ die Pflicht haben, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen?
Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?"

In den gemeinsamen kirchlichen Empfehlungen für die Ehevorbereitung konfessionsverschiedener Partner, 1974, heißt es dazu:
"Jede Kirche erwartet von ihren Gliedern, dass sie ihre Kinder im eigenen Glauben erziehen. Der Christ ist verpflichtet, seinen Glauben zu bekennen und das ihm Mögliche zu tun, um diesen Glauben auch bei seinen Nachkommen zu wecken. Der katholische Partner verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden. Über dieses Versprechen wird der nichtkatholische Partner unterrichtet. Keiner darf jedoch zum Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden. Wo ein Partner - katholisch oder evangelisch - nur unter Verletzung seines Gewissens eine Ehe schließen könnte, wäre eine solche Ehe nicht zu verantworten."

Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch katholischerseits anerkannt.
Der evangelische Partner soll über das katholische Eheverständnis und über die Verpflichtungen des katholischen Partners unterrichtet sein. Es ist deshalb erwünscht, dass er/sie zum Traugespräch mit dem katholischen Pfarrer bereit ist. Er/Sie selbst muss dabei selbst kein Versprechen abgeben.

Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.

Evangelische Trauung / Katholische Trauung - Gibt es da eigentlich einen Unterschied?

Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung, Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus, dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird.

Die EVANGELISCHE Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute vor dem Standesamt als Eheschließung an. Sie ist der Auffassung, dass sie im Eherecht so lange von sich aus nichts zu ordnen hat, als der Staat den wesentlichen Gehalt der Ehe anerkennt und schützt.
Das bedeutet, dass die EVANGELISCHE Trauung ein Gottesdienst mit Predigt, Bekenntnis, Gebet und Segen ist, aber keine Eheschließung! Die Eheleute stellen ihre Ehe unter Gottes Wort und bekunden öffentlich, dass sie ihr gemeinsames Leben als Glieder der christlichen Gemeinde verantwortlich führen wollen.

Die KATHOLISCHE Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus. Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht nälich - im Unterschied zur evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als Sakrament.
Die KATHOLISCHE Trauung ist also eine Eheschließung, bei der die Brautleute vor dem Pfarrer und zwei Zeugen ihren Ehewillen erklären.

Kann die Braut vom Vater in die Kirche geführt werden?

Dieser Ritus wird uns immer wieder in Film und Fernsehen vor Augen geführt, entspricht aber nicht dem evangelischen Trauverständnis!
Er bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, "der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater/Vormund geschlossen wird."
Die Frau gilt nach diesem Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird.
Damit steht dieser Ritus nicht nur in krassem Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau und dem heutigen Lebensgefühl von Frauen, sondern auch zum evangelischen Trauverständnis.

In der Lebensordnung unserer Landeskirche heißt es dazu unter V/2:
"In dem Traugottesdienst wird den Eheleuten Gottes Wille und gnädige Verheissung über die Ehe verkündigt. Mit ihrem Ja nehmen sie einander aus Gottes Hand hin."

Diesem Verständnis soll auch die Gestaltung des Traugottesdienstes Rechnung tragen. Ein Ritus, der die Frau zum Gegenstand herabwürdigt, kommt für einen evangelischen Traugottesdienst deshalb nicht in Betracht und ist auch in der katholischen Kirche nicht üblich!
Darüber hinaus sollte sich jede Frau überlegen, welches Selbstwertgefühl sie mit dem Wunsch einer solchen Handlung zum Ausdruck bringt. Mit ihrer Einwilligung zur Ehe bringt sie ja zum Ausdruck, dass sie sich als Partnerin, also als gleichberechtigt und ebenbürtig dem Ehemann gegenüber empfindet und dass sie ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen hat.

Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, also auf dem Standesamt geschlossen wird. Die Eheschließenden kommen also bereits als verheiratete Eheleute zur Kirche, wo mit ihnen ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert wird.

Entsprechend heißt es auch im Merkblatt zur Lebensordnung:
"Um einem falschen Verständnis der Trauung in der Gemeinde zu begegnen, ist es wichtig, dass der Pfarrer auf jeden Fall solche liturgische Formulierungen vermeidet, die den Anschein erwecken, als ob mit der Trauung die Ehe geschlossen wird. Die Trauung hat vielmehr die geschlossene Ehe zur Voraussetzung."

Es macht aber nun sicher keinerlei Sinn durch die Wortwahl einen Eindruck zu vermeiden, der durch entsprechende Handlungen vor und während des Traugottesdienstes verstärkt wird!

"Der schönste Tag des Lebens?"

In Fernsehsendungen und mit Brautmessen wird die Hochzeit immer mehr zu einem künstlich-kitschigen "Event" hochstilisiert, hinter dem die Personen, um die es eigentlich geht, zu Gunsten eines Rollenklischees fast völlig zurücktreten.
Wenn Sie also vor haben zu heiraten, dann überlegen Sie sich gut, wie Sie diesen sicherlich wichtigen und hoffentlich schönen Tag gestalten wollen, was Ihnen entspricht und wobei Sie sich auch wohlfühlen können. Ansonsten riskieren Sie nur, dass Ihnen zwar jede Menge Geld aus der Tasche gezogen wird, Sie aber ansonsten vor lauter Angst, den Rollenerwartungen nicht gerecht zu werden, von dem Tag nicht allzu viel haben. Nicht der Aufwand mit Ihnen und um Sie herum macht die Hochzeit zu einem schönen Tag, sondern eine Gestaltung der Feierlichkeit, in der Sie - so wie Sie sind und wie Sie auch sonst sind - wirklich vorkommen.
Lassen Sie sich nicht entfremden! Denken Sie daran: Es geht nicht nur um 'Romantik', sondern vor allem auch um Verantwortung.

Mein/e Partner/in ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Der kirchliche Traugottesdienst ist keine schöne Rahmenzermonie, sondern es geht darum -
wie es in der Lebensordnung (V./Ziff.2) heißt -
"den Eheleuten Gottes Willen und gnädige Verheißung über die Ehe (zu verkündigen). Mit ihrem Ja nehmen sie einander aus Gottes Hand hin und geloben sich gegenseitige Liebe und Treue, bis der Tod sie scheidet. Zusammen mit der Gemeinde erbitten sie über ihrem gemeinsamen Weg Gottes Segen...
Die Trauung muss ... dann versagt werden, wenn klare Anzeichen dafür vorhanden sind, dass einer der Eheschließenden den Willen Gottes und das Treuegelöbnis in seiner Ehe nicht ernstnehmen will..."

Es geht also darum, dass beide Ehepartner sich ihrer Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich von diesem evangelischen Trauverständnis distanzieren.
Deshalb geht die Lebensordnung davon aus, dass beide Ehepartner einer christlichen Kirche oder Glaubensgemeinschaft angehören.
Die evangelische Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares ist also durchaus möglich.
Anders sieht es aus, wenn ein Ehepartner keiner Kirche angehört:

Das Leitende Geistliche Amt unserer Kirche hat hierzu ausgeführt:
Hier liegt es in der seelsorgerlichen Entscheidung der Pfarrerin/des Pfarrers ob eine Ausnahme zu verantworten ist ... Im Traugespräch ist dann die Frage wichtig, wie der nicht christliche Teil dem evangelischen Eheverständnis und der gottesdienstlichen Handlung gegenübersteht. Für einen "Gottesdienst anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen" sind die Maßstäbe anzulegen, die in der Schrift der EKD mit gleichem Titel veröffentlicht wurden.
Dort heißt es:
"Eine gottesdienstliche Handlung kann nur stattfinden, wenn
a) beide Ehepartner gewillt sind, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen,
b) der nichchristliche Partner erklärt, den evangelischen Gatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern,
c) keine Absprache über nichtchristliche Kindererziehung getroffen ist,
d) der nichtchristliche Partner den Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich billigt."

... Eine besondere aber sicher häufigere Situation bei einer Trauung ist dann gegeben, wenn der Ehemann oder die Ehefrau aus der Kirche ausgetreten ist. Hier wird die Bedeutung und der Wert der Kirchenmitgliedschaft zu thematisieren sein. Der "vorherige Eintritt in die Kirche" kann sicher nicht zu einer Bedingung gemacht werden. Die Überlegungen zu einem späteren Wiedereintritt könnten und sollten aber durch das Traugespräch angestoßen werden.

Diese Formulierungen machen deutlich, dass es bei der evangelischen Trauung vor allem um einen christlichen Gottesdienst geht, den christliche Eheleute miteinander feiern, und nicht um eine "schöne Zeremonie"

Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, so kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.

Grundsätzlich sollten sich die Brautleute darüber im Klaren werden, was sie für sich und ihr gemeinsames Leben von der kirchlichen Trauung erwarten und sich miteinander darüber verständigen. Als Gesprächspartner/in steht ihnen der/die zuständige Pfarrer/in gerne zur Verfügung.


Ich bin nicht konfirmiert. Kann ich trotzdem kirchlich getraut werden?

Grundsätzlich ist die Konfirmation schon die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Es kann aber Gründe geben, dass eine Konfirmation als Jugendlicher nicht möglich war. Dann können die mit der Konfirmation verbundenen Rechte auch nachträglich verliehen werden.

Im Bezug auf die kirchliche Trauung muß dann im Traugespräch darüber geredet werden, welches die Gründe für die unterbliebene Konfirmation waren und was dies für die Einstellung des/der Betroffenen zum christlichen Glauben, zur Gemeinde und zum Trauverständnis bedeutet.

In der Lebensordnung unserer LAndeskirche heisst es dazu:
"Ist von zwei evangelischen Brautleuten ein Teil nicht im evangelischen Glauben unterwiesen und darum oder aus einem anderen Grunde nicht im Besitz der vollen rechte eines Gemeindegliedes, so soll sich der Pfarrer seelsorgerlich bemühen, dass auf geeignete Weise die Unterweisung nachgeholt wird ... Die Trauung soll jedoch davon allein nicht abhängig gemacht werden. Von besonderem Ernst ist diese Frage, wenn die genannte Schwierigkeit bei beiden Brautleuten oder bei dem evangelischen Teil einer Mischehe vorliegt."

Mein/e Partner/in ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Eine evangelische Trauung ist in diesem Fall weder selbstverständlich, noch von vornherein ausgeschlossen.
Auch wenn dies in der Öffentlichkeit häufig anders dargestellt wird, so geht auch das evangelische Trauverständnis davon aus, dass die Ehe auf Dauer angelegt ist.

Dementsprechend heißt es in einer Stellungnahme des Leitenden Geistlichen Amtes der EKHN vom April 1988:
"Bei jedem Traugottesdienst soll in der Traufrage bzw. in dem Trauversprechen die Bindung der Ehepartner für ihr ganzes Leben zum Ausdruck kommen."


Die Erfahrung zeigt, dass neuerliche Ehen daran scheitern können, dass die Gründe, die zum Scheitern der ersten Ehe führten, nicht bearbeitet worden sind.

Deshalb heisst es in der Lebensordnung (V./Ziff.10):
"Im Blick darauf, dass keine Scheidung ohne menschliches Versagen geschehen kann, wird eine neue Trauung nur zu verantworten sein, wenn ... der neue Anfang in ernster Besinnung und Umkehr gesucht wird.
Zu solcher Besinnung wird es auch gehören, dass ein zeitlicher Abstand zwischen der früheren und einer neuen Ehe gewahrt bleibt."

Wir sind aus bestimmten Gründen nicht kirchlich getraut. Kann diese Trauung nachgeholt werden?

Da die kirchliche Trauung nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung ist, kann sie auch nachgeholt werden.

In der Lebensordnung heisst es (V/8):
"Ist zur Zeit der Eheschließung eine Trauung unterlassen worden, so kann sie, wenn die kichlichen Voraussetzungen vorliegen, nachgeholt werden."

Dies gilt übrigens auch, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung eine kirchliche Trauung versagt wurde, zwischenzeitlich aber die Hindernisse, die zur Versagung führten, beseitigt sind. In diesem Fall muss der Kirchenvorstand der kirchlichen Trauung zustimmen.

Welche Aufgabe haben eigentlich die Trauzeugen?

Wie der Name schon sagt, sind die Trauzeugen dazu da, den Vollzug der Trauung, genauer gesagt, den Abschluss des Ehevetrages zu bezeugen. Da dies seit der Bismarck'schen Personenstandsreform im 19. Jahrhundert auf den staatlichen Standesämtern geschieht, haben die Trauzeugen dort ihre Funktion.
Da die evangelische Kirche diese staatliche Eheschließung grundsätzlich anerkennt und in ihrem Traugottesdienst - im Gegensatz zu katholischen Kirche - keine eigene Eheschließung vollzieht, haben die Trauzeugen im Rahmen eines evangelischen Traugottesdienstes keine offizielle Funktion. Sie sind aber immer herzlich eingeladen an dem Traugottesdienst mitzuwirken, z.B. in dem sie eine Lesung übernehmen, oder sich am Fürbittgebet beteiligen und so ihre Verbundenheit mit dem Brautpaar zum Ausdruck bringen.

Und wie ist das mit dem Photographieren?

Antoine de Saint-Exupéry schreibt in seinem bekannten Buch "Der kleine Prinz":
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."

Das trifft gerade auch auf einen Gottesdienst zu, egal ob es nun ein Tauf-, ein Konfirmations-, oder ein Traugottesdienst ist: Das Wesentliche - den Zuspruch Gottes - kann auch die beste Kamera nicht einfangen, aber sie kann unser Herz daran hindern es wahrzunehmen. Sie kann uns - die wir die Kamera in Händen halten, und uns - die die Kamera auf sich gerichtet sehen oder spüren, hindern an dem Gottesdienst wirklich teilzunehmen und sie raubt damit dem Gottesdienst etwas Wesentliches. Sie lenkt unsere Aufmerksamkeit auf etwas, was nicht wirklich zum Gottesdienst dazu gehört, macht aus denjenigen, die sie bedienen, Beobachter anstatt Teilnehmer, und aus denen, auf die sie gerichtet ist, Beobachtete, anstatt Betroffene.

Darum ist jedes Photographieren eine starke Beeinträchtigung eines Gottesdienstes, macht den Gottesdienst zu einer beobachtbaren Veranstaltung. Es beeinträchtigt auch diejenigen, die den Gottesdienst halten und die dazu - eben weil es ein schöner Gottesdienst, ein ansprechender Gottesdienst sein soll - ihre ganze Kraft und Konzentration brauchen. Stellen Sie sich vor, Sie wären mit etwas beschäftigt, das Ihre ganze Konzentration benötigt, und dann steht da jemand auf und drückt auf den Auslöser und von dort schlägt ihnen ein Blitzlicht entgegen, da läuft jemand mit einer Kamera herum und dort macht sich jemand an einem Stativ zu schaffen...
Mit etwas Einsicht und Einfühlungsvermögen dürfte es deutlich geworden sein, wie wenig angemessen und angebracht ist, mit einer Kamera durch einen Gottesdienst zu marschieren.

Die Liebenscheider, Neukircher und Rabenscheider Trauliturgie

1. Abholen an der Kirchentür
2. Orgelvorspiel
3. Begrüßung / Votum
4. Lied
5. Eingangsspruch
6. Eingangsgebet
7. Lied
8. Ansprache zur Trauung
9. Lied
10. Schriftworte zur Trauung
11. Rüstgebet
12. Traufragen
13. Ringwechsel (mit / ohne Spruch)
14. Trauung (kniend)
15. Lied
16. Fürbittgebet / Vaterunser
17. Segen
18. Orgelnachspiel

Dies ist ein Muster, das im Traugespräch selbstverständlich modifiziert und ergänzt werden kann!

Folgende Traufragen werden dem Brautpaar gestellt:

Sie haben die kirchliche Trauung gewünscht und damit zum Ausdruck gebracht,
dass Sie Ihre Ehe in der Verantwortung vor Gott führen und nach seinem Willen fragen wollen.

So frage ich vor Gott und dieser seiner Gemeinde Dich
......................................................
willst Du diese
......................................................
als Deine Ehefrau aus Gottes Hand annehmen,
sie lieben und ehren, in guten und in bösen Tagen sie nicht verlassen
und allezeit die Ehe mit ihr nach Gottes Willen führen, bis der Tod Euch scheidet,
so antworte: "Ja, mit Gottes Hilfe"


Vor Gott und dieser seiner Gemeinde frage ich auch Dich
......................................................
willst Du diesen
......................................................
als Deinen Ehemann aus Gottes Hand annehmen,
ihn lieben und ehren, in guten und in bösen Tagen ihn nicht verlassen
und allezeit die Ehe mit ihm nach Gottes Willen führen, bis der Tod Euch scheidet,
so antworte: "Ja, mit Gottes Hilfe"

Anmeldung zur Trauung