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| Am 29. Januar
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Informationen zur TrauungWir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir tun? Sogenannte ökumenische Trauungen sind sicher immer dann eine gute
Möglichkeit, wenn konfessionsverschiedene Brautpaare, die beide auch
eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar"
treten wollen. Trotzdem sollten sie sich aber darüber im klaren sein,
dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne noch nicht gibt.
Was so genannt wird, ist kirchenrechtlich gesehen eine gemeinsame Trauung,
wobei sich das Trauverständnis danach richtet, in welcher Kirche
die Trauung stattfindet. Sie müssen sich also zunächst für eine dieser beiden Möglichkeiten
entscheiden. Aber Sie können sich dabei natürlich von Ihren
jeweiligen Pfarrämtern Rat, Information und Hilfe holen. Sollten Sie sich für eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen entscheiden, dann ist es für den katholischen Teil wichtig, bei dem zuständigen katholischen Pfarramt die sogenannte "Dispens von der Form", das heißt die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche, zu beantragen. Dazu führt der katholische Pfarrer mit Ihnen ein Gespräch, in dessen Verlauf folgende Fragen gestellt werden: "Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben
bezeugen?" In den gemeinsamen kirchlichen Empfehlungen für die Ehevorbereitung
konfessionsverschiedener Partner, 1974, heißt es dazu: Die Dispenz wird vom Bischof erteilt. Nur dann wird die Trauung auch
katholischerseits anerkannt. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt. Evangelische Trauung / Katholische Trauung - Gibt es da eigentlich einen Unterschied? Beiden Konfessionen gemeinsam ist gewiss die Überzeugung, dass die Ehe als eine dem Willen Gottes entsprechende Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau verstanden wird. Nach christlichem Glauben haben gegenseitige Zuwendung, Achtung und Treue, die Überwindung von Spannungen und die Vergebung von Schuld ihre tiefste Wurzel in der Liebe Gottes. Beide Kirchen gehen auch davon aus, dass die Ehe auf Lebensdauer geschlossen wird. Die EVANGELISCHE Kirche erkennt die Willenserklärung der Brautleute
vor dem Standesamt als Eheschließung an. Sie ist der Auffassung,
dass sie im Eherecht so lange von sich aus nichts zu ordnen hat, als der
Staat den wesentlichen Gehalt der Ehe anerkennt und schützt. Die KATHOLISCHE Kirche setzt in Deutschland den Gang zum Standesamt voraus.
Die kirchlich gültige Eheschließung eines Katholiken ist jedoch
die kirchliche Trauung; die katholische Kirche versteht nälich -
im Unterschied zur evangelischen Kirche - die Ehe unter Christen als Sakrament.
Kann die Braut vom Vater in die Kirche geführt werden? Dieser Ritus wird uns immer wieder in Film und Fernsehen vor Augen geführt,
entspricht aber nicht dem evangelischen Trauverständnis! In der Lebensordnung unserer Landeskirche heißt es dazu unter V/2: Diesem Verständnis soll auch die Gestaltung des Traugottesdienstes
Rechnung tragen. Ein Ritus, der die Frau zum Gegenstand herabwürdigt,
kommt für einen evangelischen Traugottesdienst deshalb nicht in Betracht
und ist auch in der katholischen Kirche nicht üblich! Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, also auf dem Standesamt geschlossen wird. Die Eheschließenden kommen also bereits als verheiratete Eheleute zur Kirche, wo mit ihnen ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert wird. Entsprechend heißt es auch im Merkblatt zur Lebensordnung: Es macht aber nun sicher keinerlei Sinn durch die Wortwahl einen Eindruck zu vermeiden, der durch entsprechende Handlungen vor und während des Traugottesdienstes verstärkt wird! "Der schönste Tag des Lebens?" In Fernsehsendungen und mit Brautmessen wird die Hochzeit immer mehr
zu einem künstlich-kitschigen "Event" hochstilisiert, hinter
dem die Personen, um die es eigentlich geht, zu Gunsten eines Rollenklischees
fast völlig zurücktreten. Mein/e Partner/in ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden? Der kirchliche Traugottesdienst ist keine schöne Rahmenzermonie,
sondern es geht darum - Es geht also darum, dass beide Ehepartner sich ihrer Verantwortung vor
Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich von
diesem evangelischen Trauverständnis distanzieren. Das Leitende Geistliche Amt unserer Kirche hat hierzu ausgeführt: ... Eine besondere aber sicher häufigere Situation bei einer Trauung ist dann gegeben, wenn der Ehemann oder die Ehefrau aus der Kirche ausgetreten ist. Hier wird die Bedeutung und der Wert der Kirchenmitgliedschaft zu thematisieren sein. Der "vorherige Eintritt in die Kirche" kann sicher nicht zu einer Bedingung gemacht werden. Die Überlegungen zu einem späteren Wiedereintritt könnten und sollten aber durch das Traugespräch angestoßen werden. Diese Formulierungen machen deutlich, dass es bei der evangelischen Trauung vor allem um einen christlichen Gottesdienst geht, den christliche Eheleute miteinander feiern, und nicht um eine "schöne Zeremonie" Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, so kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden. Grundsätzlich sollten sich die Brautleute darüber im Klaren werden, was sie für sich und ihr gemeinsames Leben von der kirchlichen Trauung erwarten und sich miteinander darüber verständigen. Als Gesprächspartner/in steht ihnen der/die zuständige Pfarrer/in gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich ist die Konfirmation schon die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Es kann aber Gründe geben, dass eine Konfirmation als Jugendlicher nicht möglich war. Dann können die mit der Konfirmation verbundenen Rechte auch nachträglich verliehen werden. Im Bezug auf die kirchliche Trauung muß dann im Traugespräch darüber geredet werden, welches die Gründe für die unterbliebene Konfirmation waren und was dies für die Einstellung des/der Betroffenen zum christlichen Glauben, zur Gemeinde und zum Trauverständnis bedeutet. In der Lebensordnung unserer LAndeskirche heisst es dazu: Mein/e Partner/in ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden? Eine evangelische Trauung ist in diesem Fall weder selbstverständlich,
noch von vornherein ausgeschlossen. Dementsprechend heißt es in einer Stellungnahme des Leitenden Geistlichen
Amtes der EKHN vom April 1988:
Deshalb heisst es in der Lebensordnung (V./Ziff.10): Wir sind aus bestimmten Gründen nicht kirchlich getraut. Kann diese Trauung nachgeholt werden? Da die kirchliche Trauung nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung ist, kann sie auch nachgeholt werden. In der Lebensordnung heisst es (V/8): Dies gilt übrigens auch, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung eine kirchliche Trauung versagt wurde, zwischenzeitlich aber die Hindernisse, die zur Versagung führten, beseitigt sind. In diesem Fall muss der Kirchenvorstand der kirchlichen Trauung zustimmen. Welche Aufgabe haben eigentlich die Trauzeugen? Wie der Name schon sagt, sind die Trauzeugen dazu da, den Vollzug der
Trauung, genauer gesagt, den Abschluss des Ehevetrages zu bezeugen. Da
dies seit der Bismarck'schen Personenstandsreform im 19. Jahrhundert auf
den staatlichen Standesämtern geschieht, haben die Trauzeugen dort
ihre Funktion. Und wie ist das mit dem Photographieren? Antoine de Saint-Exupéry schreibt in seinem bekannten Buch "Der
kleine Prinz": Das trifft gerade auch auf einen Gottesdienst zu, egal ob es nun ein Tauf-, ein Konfirmations-, oder ein Traugottesdienst ist: Das Wesentliche - den Zuspruch Gottes - kann auch die beste Kamera nicht einfangen, aber sie kann unser Herz daran hindern es wahrzunehmen. Sie kann uns - die wir die Kamera in Händen halten, und uns - die die Kamera auf sich gerichtet sehen oder spüren, hindern an dem Gottesdienst wirklich teilzunehmen und sie raubt damit dem Gottesdienst etwas Wesentliches. Sie lenkt unsere Aufmerksamkeit auf etwas, was nicht wirklich zum Gottesdienst dazu gehört, macht aus denjenigen, die sie bedienen, Beobachter anstatt Teilnehmer, und aus denen, auf die sie gerichtet ist, Beobachtete, anstatt Betroffene. Darum ist jedes Photographieren eine starke Beeinträchtigung eines
Gottesdienstes, macht den Gottesdienst zu einer beobachtbaren Veranstaltung.
Es beeinträchtigt auch diejenigen, die den Gottesdienst halten und
die dazu - eben weil es ein schöner Gottesdienst, ein ansprechender
Gottesdienst sein soll - ihre ganze Kraft und Konzentration brauchen.
Stellen Sie sich vor, Sie wären mit etwas beschäftigt, das Ihre
ganze Konzentration benötigt, und dann steht da jemand auf und drückt
auf den Auslöser und von dort schlägt ihnen ein Blitzlicht entgegen,
da läuft jemand mit einer Kamera herum und dort macht sich jemand
an einem Stativ zu schaffen... Die Liebenscheider, Neukircher und Rabenscheider Trauliturgie 1. Abholen an der Kirchentür Dies ist ein Muster, das im Traugespräch selbstverständlich modifiziert und ergänzt werden kann! Folgende Traufragen werden dem Brautpaar gestellt: Sie haben die kirchliche Trauung gewünscht und damit zum Ausdruck
gebracht, So frage ich vor Gott und dieser seiner Gemeinde Dich
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