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Am 29. Januar 2007 wurde unser
Verein zur Förderung des geistlichen Lebens in der Evangelischen Kirchengemeinde Liebenscheid e.V. gegründet.
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Informationen zur Bestattung

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Wenn ein Mensch im Sterben liegt, steht natürlich immer die medizinische Versorgung im Vordergrund.
Aber es gibt auch die Möglichkeit den Pfarrer an das Sterbebett zu bitten, um den sterbenden Menschen ein kleines Stück zu begleiten, Ansprechpartner für die Angehörigen zu sein, oder auch im Familienkreis ein Hausabendmahl zu feiern.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, können Sie sich Zeit lassen, um Abschied zu nehmen. In den nächsten Stunden und Tagen wird noch vielerlei auf Sie zukommen, was zu erledigen ist. Darum nehmen Sie sich jetzt erst einmal Zeit.
Dann sollten Sie einen Arzt/eine Ärztin benachrichtigen und ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Der Arzt/die Ärztin muss den Tod amtlich feststellen. Das Bestattungsinstitut wird Ihnen eine ganze Reihe von Aufgaben abnehmen. An den Pfarrer können Sie sich direkt wenden, wenn Sie eine Aussegnung möchten.

Ist der Pfarrer über den Sterbefall informiert, wird er auf alle Fälle auf Sie zukommen, um einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen auszumachen.

In diesem Gespräch wird es darum gehen ein Stück Rückschau auf das Leben und Sterben des/der Verstorbenen zu halten; außerdem um die Gestaltung des Trauergottesdienstes.
Dieses Gespräch ist auf alle Fälle ein seelsorgerliches Gespräch. Sie können deshalb auch Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass Sie Teil des Trauergottesdienstes werden.
Der Pfarrer wird und muss darüber Verschwiegenheit bewahren, es kann aber Ihnen in dieser Situation durchaus eine Hilfe sein, Bedrückendes ausgesprochen zu haben. Und es hilft umgekehrt dem Seelsorger die Situation richtig einzuschätzen.
Je offener Sie in diesem Gespräch sein können, desto hilfreicher kann der Pfarrer auch die Trauerfeier gestalten.
Auch in der Zeit nach der Bestattung können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer wenden und um ein Gespräch bitten.

Lehnt die Kirche die Feuerbestattung ab?

Nein. Die evangelische Kirche akzeptiert Erd- und Feuerbestattung gleichermaßen.
Da die Beisetzung der Urne meistens zeitlich von der Trauerfeier getrennt stattfindet, bieten sogar viele Pfarrer/innen auch eine nochmalige liturgische Begleitung bei der Urnenbeisetzung an.
Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Pfarramt.

Auch wenn es bei der katholischen Kirche noch Vorbehalte gegen die Feuerbestattung gibt, so wird sie - schon aus praktischen Gründen - inzwischen nicht mehr abgelehnt, wird doch gerade in Ballungsgebieten seitens der Friedhofsämter die Feuerbestattung gegenüber der Erdbestattung favorisiert und über die entsprechenden Gebührenordnungen gefördert. So sind Erdbestattungen inzwischen für viele Menschen unerschwinglich geworden. Aber auch das Problem der Grabpflege befördert den Trend zur Feuerbestattung: Die beruflicherseits häufig geforderte Mobilität lässt eine Grabpflege durch die Angehörigen oft nicht mehr zu, so dass die kleinen Urnengräber, oder auch Urnenwände als bessere Lösung erscheinen.

Letztlich entscheidend aber sollte sein, wie es den Hinterbliebenen mit der einen oder anderen Lösung seelisch geht. Für viele, insbesondere auch ältere, Hinterbliebene ist die Vorstellung wichtig, es an der Grabstätte noch mit einem körperlichen Gegenüber zu tun zu haben. Der Akt der Verbrennung des Leichnams ist für sie ein weiterer grausamer Akt, der den erlittenen Verlust noch erhöht und ihnen den Abschied zusätzlich schwer macht. Deshalb sollte die Frage der Bestattung zwischen Ehepartnern oder auch Eltern und Kindern rechtzeitig besprochen werden und dabei nicht nur die Wünsche für die eigene Bestattung zur Sprache kommen, sondern auch die Gefühle, die für die Anderen an dieser Frage hängen.


Was kostet die kirchliche Bestattung?

Die Veränderungen bei den finanziellen Beihilfen einerseits und die zum Teil enormen Gebürenerhöhungen der Friedhofsämter für Grabkosten, Kapellenbenutzung, etc. lassen Bestattungen immer häufiger für Angehörige auch zu einem finanziellen Problem werden. So werden wir auch immer öfter angefragt, "was denn der Pfarrer noch kostet". Natürlich entstehen der Kirche bei jeder Bestattung auch Kosten (vorwiegend im Bereich der Arbeitszeit des Pfarrers/der Pfarrerin), aber diese Kosten werden ganz und gar durch die Kirchensteuer abgedeckt, so dass den Angehörigen "für den Pfarrer" keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Gibt es auch eine ökumenische Bestattung?

Im Unterschied zu einer gemeinsamen Trauung geht es bei einer Bestattung zunächst einmal um ein kirchliches Handeln an einer Person, die entweder evangelisch oder katholisch ist. Sind es mehr als eine Person und sind diese unterschiedlicher Konfession - zum Beispiel bei Katastrophen - hat es in der Vergangenheit ja immer wieder ökumenische Trauergottesdienste gegeben.

Welche Gründe also gibt es, dass bei nur einer Person eine ökumenische Trauerfeier stattfinden soll.

Eine Antwort lautet vielleicht: Weil die Angehörigen einer anderen Konfession angehören, als der/die Verstorbene und eine kirchliche Bestattung auch einen starken seelsorgerlichen Charakter hat. Dennoch wird allein der Wunsch der Angehörigen nicht den Ausschlag geben können. Denn eine kirchliche Bestattung ist sowohl eine Handlung an den Verstorbenen, als auch an den Angehörigen. Beide Aspekte können nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Es ist also wohl vom konkreten Einzelfall abhängig, ob die beteiligten Geistlichen eine gemeinsame Bestattung für angezeigt halten. Schon aus praktischen Gründen könnte eine solche Bestattung auch nicht der Regelfall werden, denn im Gegensatz zu Trauungen sind Bestattungen ja nicht planbar, sondern stehen sehr kurzfristig an, was der gemeinsamen Vorbereitung enge Grenzen setzt.

Einer "ökumenischen Bestattung" steht also wohl evangelischerseits kirchenrechtlich nichts entgegen, es müssten aber schon sehr genaue Gründe dafür vorliegen, dass eine konfessionelle Bestattung unter Beteiligung der jeweils anderen Konfession angezeigt wäre.

Kann ein/e Angehörige kirchlich bestattet werden, der/die nicht in der Kirche ist?

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass der/die Verstorbene der Evangelischen Kirche angehörte. Ist jemand aus der Kirche ausgetreten und hat vor seinem/ihrem Tod nicht deutlich zu erkennen gegeben, dass er oder sie den Wunsch hat, wieder in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden, so sollte diese Entscheidung auch von den Angehörigen respektiert werden.

Immer häufiger wird dann argumentiert, der/die Betreffende sei nur aus Geldgründen (soll heißen: ...und nicht aus inneren Beweggründen) ausgetreten.
Demgegenüber muss aber festgehalten werden:

Wer aus der Kirche austritt, tritt damit auch aus einer Solidargemeinschaft aus und sollte sich deshalb darüber im Klaren sein, dass er oder sie auch keine Ansprüche ihr gegenüber erheben kann.
Wer aus der Kirche austritt, muss sich auch darüber im Klaren sein, dass er/sie dann eben nicht mehr kirchlich bestattet wird.
Wer aus der Kirche austritt, muss wissen - und dies auch entsprechend mit den Angehörigen absprechen - was er oder sie im Falle des eigenen Todes unter Umständen den Angehörigen damit antut.
Ein Kirchenaustritt ist ein Schritt, der aus eigener Verantwortung heraus gegangen wird und für dessen Folgen dementsprechend auch Verantwortung übernommen werden muss.
Die Ablehnung der kirchlichen Bestattung respektiert die getroffene Entscheidung des/der Verstorbenen.

Anders verhält es sich, wenn bekannt ist, dass der/die Verstorbene in die Kirche aufgenommen werden wollte.

Auch wenn ein/e Verstorbene/r einer anderen christlichen Kirche angehörte, die Bestattung aber auf Wunsch der Angehörigen durche eine/n evangelische/n Pfarrer/in vorgenommen soll, etwa im Falle einer konfessionsverschiedenen Ehe, wird die kirchliche Bestattung nicht versagt werden. Die Verantwortlichen der anderen Konfession werden aber in jedem Fall über diese Bestattung in Kenntnis gesetzt!

Die Ablehnung der kirchlichen Bestattung bedeutet nicht, dass der/die Pfarrer/in nicht für den notwendigen seelsorgerlichen Beistand, für Gespräche und Besuche bereitstünde.

Wird die kirchliche Bestattung von dem/der zuständigen Pfarrer/in abgelehnt, so können sich die Betroffenen an den Dekan/die Dekanin wenden, der/die abschließend entscheidet. Kommt auf diesem Weg eine andere Entscheidung zustande, so kann ein/e andere/r Pfarrer/in mit der Amtshandlung beauftragt werden.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Kirchlicherseits spricht nichts dagegen.
Soll die Bestattung dabei von einem anderen Pfarrer/einer anderen Pfarrerin vorgenommen werden, so muss - wie bei allen anderen kirchlichen Amtshandlungen auch - hierzu nur beim Pfarramt des Hauptwohnsitzes die sogenannte "Dimissoriale" (pfarramtliche Bescheinigung, dass gegen die Durchführung der Amtshandlung in einer anderen Gemeinde, bzw. durch eine/n andere/n Pfarrer/in keine Einwände bestehen) eingeholt werden.

Allerdings machen die kommunalen Friedhofsämter unter Umständen Schwierigkeiten. Da die Unterhaltung der Friedhöfe inzwischen die öffentlichen Haushalte stark belastet und außerdem viele Friedhöfe nicht mehr beliebig erweiterbar sind, lassen Friedhofsämter mitunter die Bestattung von Auswärtigen nicht zu. Wenn Sie also die Absicht haben, sich einmal nicht an ihrem jetzigen Wohnort bestatten zu lassen, so informieren Sie sich bei dem zuständigen Friedhofsamt des Ortes Ihrer Wahl. Unter Umständen haben Sie ja auch die Möglichkeit sich dort mit einem Zweitwohnsitz offiziell als Bürger/in anzumelden. In diesem Fall sollte das Friedhofsamt im Falle einer Bestattung keine Probleme machen.