Am 29. Januar
2007 wurde unser
Verein zur Förderung des geistlichen Lebens in der Evangelischen
Kirchengemeinde Liebenscheid e.V. gegründet.
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Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Präses Manfred Kock, zum Streit um die Sonntagsöffnung im Einzelhandel
Die am vergangenen Sonntag erstmals praktizierten neuen Regelungen zur
Sonntagsöffnung im Einzelhandel in Berlin sowie Halle und Dessau
sollen nach dem Willen ihrer Urheber ein Meilenstein auf dem Weg zur bundesweiten
Aushebelung des Ladenschlussgesetzes sein.
Die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft reichen damit bewusst die
Hände für eine fortschreitende Aushöhlung des Sonntagsschutzes.
Die juristischen Auseinandersetzungen im Vorfeld des letzten Wochenendes
zeigen, dass der Streit um das Ladenschlußgesetz eskaliert. Er muß
auch von der evangelischen Kirche in schärferer Form geführt
werden als bislang.
Die Befürworter der Sonntagsöffnung machen ökonomische
Gründe geltend. Abgesehen davon, dass diese selbst von Teilen der
Wirtschaft bestritten werden, sind die Argumente der Kirchen in diesem
Streit schwerwiegender.
Man kann sie gar nicht oft genug in Erinnerung rufen:
Der Sonntag ist ein wertvolles Kulturgut der jüdisch-christlichen
Tradition. Der regelmäßige Rhythmus von Arbeit und Ruhe tut
dem Menschen und der Gesellschaft gut, die Unterbrechung der Arbeit durch
den Sonntag ist heilsam.
Der Tag des Gottesdienstes verdient besonderen Schutz. Politik und Gesellschaft
sollten sich gut überlegen, welchen Preis sie zugunsten wirtschaftlicher
Erwägungen zu zahlen bereit sind.
Unsere Position sehen wir durch eine Umfrage des Instituts Emnid klar
gestützt: Zwei Drittel der Befragten lehnen eine Sonntagsöffnung
der Läden ab.
Ich sage es klipp und klar: Wer den Schutz des Sonntags nicht achtet,
versündigt sich am biblischen Gebot "Du sollst den Feiertag
heiligen".
In unserem Staat ist der Sonntag durch das Grundgesetz als allgemeiner
"Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" geschützt.
Die Verfassung ist da ganz eindeutig.
Und wenn unsere guten Gründe für den Schutz des Sonntags kaltlächelnd
abgetan werden, ist es nur folgerichtig, wenn die betroffenen Landeskirchen
sich gegen Regelungen, welche die Substanz der Sonntagsruhe gefährden,
mit rechtlichen Mitteln wehren. Dafür haben sie die ausdrückliche
Unterstützung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Hannover, den 03.08.1999 Pressestelle der EKD
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