Am 29. Januar
2007 wurde unser
Verein zur Förderung des geistlichen Lebens in der Evangelischen
Kirchengemeinde Liebenscheid e.V. gegründet.
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Diskussionsgrundlage für den Kirchenvorstands
der Ev. Kirchengemeinde Liebenscheid / Rabenscheid
zum Votum des Leitenden Geistlichen Amts der EKHN
zur Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Liebenscheid / Rabenscheid
(Ev. Dekanat Bad Marienberg, Propstei Nordnassau) wird sich mit dem Votum
des Leitenden Geistlichen Amts (LGA) der EKHN zur Segnung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften anhand der folgenden Diskussionsgrundlage befassen:
1) Wir haben mit Befremden und großem Unverständnis zur Kenntnis
genommen, auf welchem Weg den Gemeinden der EKHN das Votum des LGA zugänglich
gemacht worden ist. Warum man ein am 5. April beschlossenes Votum am 17.
August an die Gemeinden verschickt, während man andererseits bereits
zwei Wochen vorher davon in den Zeitungen lesen kann, so dass man in der
Gemeinde ständig darauf angesprochen wird, ohne überhaupt den
genauen Wortlaut zu kennen, ist für uns nicht nachvollziehbar und
in unseren Augen eine Vorgehensweise, die in keinster Weise gutgeheißen
werden kann.
2) Seinen eigenen Worten zufolge würdigt" das LGA mit
dem vorgelegten Votum die Ergebnisse des innerkirchlichen Konsultationsprozesses
zur Frage Homosexualität und kirchliches Handeln" aus
den Jahren 1993 bis 1996. Von einer Würdigung dieses Prozesses kann
jedoch unseres Erachtens in keinster Weise die Rede sein, denn erstens
haben die Ergebnisse dieses Prozesses offensichtlich seit 1996 unbeachtet
und nicht weiter verfolgt in der Schublade gelegen und sind somit fünf
Jahre überhaupt nicht gewürdigt, sondern vielmehr völlig
ignoriert worden, und zweitens werden die Bemühungen vieler Gemeinden
und Dekanate aus den Jahren 1993 bis 1996 mit den schlichten Worten abgetan,
sie wären im Blick auf die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften kontrovers". Wie das LGA trotz dieser
Vorgehensweise von einer Würdigung" des damaligen Konsultationsprozesses
reden kann, ist uns völlig unverständlich. Uns kommt es vielmehr
so vor, als würden die damaligen Ergebnisse mit dem Hinweis darauf,
dass sie kontrovers" waren, völlig ad acta gelegt, während
das Votum des LGA völlig unvermittelt und gewissermaßen senkrecht
von oben" über die Gemeinden hereinbricht".
3) Es ist sicherlich kein Zufall, dass das Votum des LGA, auch wenn es
bereits am 5. April beschlossen worden ist, erst im August veröffentlicht
wurde, und zwar gewissermaßen als unmittelbare Reaktion auf das
seit 1. August in Kraft getretene staatliche Gesetz zur Beendigung
der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften".
Hätte das LGA sein Votum gleich im April veröffentlicht, hätte
man es ja noch als mutig und richtungsweisend (wenn auch in unseren Augen
in die falsche Richtung führend) interpretieren können; so jedoch
wirkt es vielmehr als ein kirchliches Nachahmen dessen, was uns von weltlicher"
Seite vorgemacht wurde.
4) Das LGA versteht sein Votum zugunsten einer kirchlichen Segnung bzw.
gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
als einen Beitrag zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften. Damit wird zugleich - gewollt oder ungewollt, bewusst
oder unbewusst - suggeriert, dass jeder, der sich gegen eine kirchliche
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ausspricht, zwangsläufig
zu einer weiteren Diskriminierung beiträgt. Diese naheliegende Schlussfolgerung
ist in unseren Augen nicht nur falsch, sondern zugleich fatal, denn sie
läuft letztendlich darauf hinaus, dass Gegner einer Segnung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften in eine bestimmte Ecke" gestellt und somit
nun ihrerseits selber diskriminiert" werden. Statt einer bestimmten
Bevölkerungsgruppe (die" Homosexuellen) würde somit
letztlich nur eine andere bestimmte Bevölkerungsgruppe (nämlich
die" Segnungsgegner) diskriminiert. Gewonnen wäre damit
nichts.
5) Sich gegen eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
oder auch ganz allgemein gegen eine Diskriminierung gleichgeschlechtlich
empfindender Menschen auszusprechen, was auch wir selbstverständlich
tun, muss keineswegs zwangsläufig darauf hinauslaufen, sich auch
dafür auszusprechen, ihnen eine kirchliche Segnung ihrer Lebensgemeinschaften
anzubieten. Dies sind in unseren Augen zwei völlig verschiedene Paar
Schuhe. - Zum Vergleich: Wohl niemand käme auf die Idee, einen Kleptomanen
zu diskriminieren oder aus ethischer Sicht den Stab über ihm zu brechen,
nur weil er stiehlt. Denn er tut es ja nicht willentlich, sondern er kann
nicht anders. Dennoch kämen wir andererseits auch kaum auf die Idee,
nun seinetwegen das siebte Gebot (Du sollst nicht stehlen.")
außer Kraft zu setzen, nur weil die Existenz dieses Gebotes ihn
diskriminieren könnte. Selbige Betrachtungsweise sollte unseres Erachtens
auch für unsere Beurteilung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
maßgebend sein, statt uns zwei verschiedene Paar Schuhe auf einmal
anzuziehen, die zunächst einmal nicht zwingend zusammen gehören.
6) Das LGA betont zu Recht die besondere Stellung von Ehe und Familie
und verweist zugleich darauf, dass eine gottesdienstliche Begleitung bzw.
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften so zu gestalten sei,
dass eine Verwechslung des liturgischen Geschehens mit dem einer
kirchlichen Trauung nicht möglich ist". Zugleich wird betont,
dass es sich bei einer kirchlichen Trauung nicht um ein Sakrament, sondern
um ein weltlich Ding" handelt. Das bedeutet aber zugleich,
dass es sich auch bei der Trauung eines Mannes und einer Frau letztlich
um nichts anderes als um eine Segnung" handelt. Worin soll
dann aber noch der große Unterschied zwischen einer Segnung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften und der Segnung gemischtgeschlechtlicher Partnerschaften
bestehen? Beides wäre doch dann letztlich nicht mehr, aber auch nicht
weniger als eben eine Segnung". Das Vorhaben, die Segnung einer
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft so zu gestalten, dass eine Verwechslung
mit einer kirchlichen Trauung nicht möglich ist, gleicht in unseren
Augen der Quadratur eines Kreises und ist somit ein Ding der Unmöglichkeit.
7) Es fällt auf, dass das LGA in seinem Votum auf die Heranziehung
biblischer Aussagen völlig verzichtet. Dies mag sicherlich darauf
zurückzuführen sein, dass biblische Aussagen zum Thema Homosexualität
derzeit recht kontrovers diskutiert werden und man sie sich vielfach auf
äußerst unschöne Weise nur so um die Ohren knallt",
was der Sache, um die es geht, alles andere als angemessen ist. Allerdings
darf dies unseres Erachtens keineswegs dazu führen, den biblischen
Befund" jetzt völlig zu ignorieren und so zu tun, als
wären biblische Aussagen zum Thema ohne Relevanz. Sollte dies die
Folgerung der kontroversen exegetischen Diskussion sein, so wäre
dies in unseren Augen ein exegetisches Armutszeugnis", das
eines Leitenden (!) Geistlichen (!) Amtes unangemessen und unwürdig
wäre.
8) Auch wenn biblische Stellen, in denen es um Homosexualität geht,
nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden dürfen und von ihrem zeitgeschichtlichen
Hintergrund her zu verstehen sind, so sind wir dennoch keineswegs der
Meinung, dass sie unter dem Blickwinkel des neutestamentlichen Liebesgebots
nunmehr überholt und somit bedeutungslos wären. Insbesondere
die auch im Neuen Testament von Jesus (Mt. 19, 4-6; Mk. 10, 2-9) untermauerte
Schöpfungsordnung des Alten Testaments (vgl. Gen. 1,26-28; Gen. 2,
18-25) belegt unzweifelhaft, dass Gottes Pläne mit seiner Schöpfung
eindeutig auf die Schaffung monogamer heterosexueller Beziehungen hinzielen.
9) Das LGA hat in seinem Votum einige Kriterien aufgestellt, die es auch
für das ethisch verantwortete Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften als verbindlich und somit zugleich als eine Voraussetzung
für eine gottesdienstliche Begleitung bzw. Segnung betrachtet. Hierzu
gehört laut LGA auch das Kriterium des Angelegtseins auf Dauer".
Hier ist jedoch zurückzufragen, inwieweit dieses Kriterium von gleichgeschlechtlich
liebenden Paaren überhaupt erfüllt werden kann, da homosexuell
empfindende Menschen naturgemäß weitaus stärker zur Promiskuität
neigen als heterosexuell empfindende Menschen und auch homosexuell lebende
Menschen, die in einer festen Partnerschaft leben, laut einer Züricher
Studie aus dem Jahre 1998 in aller Regel gleichzeitig noch einen oder
mehrere Gelegenheitspartner haben. Laut einer australischen Studie aus
dem Jahre 1997 liegt die durchschnittliche Anzahl der Sexualpartner eines
männlichen Homosexuellen im Laufe seines Lebens bei 251; und nur
2,7 % von 2583 befragten männlichen Homosexuellen hatten im Laufe
ihres Lebens nur einen einzigen Partner. Sollten diese Zahlen auch nur
annähernd zutreffen, so muss konstatiert werden, dass das vom LGA
aufgestellte Kriterium des Angelegtseins auf Dauer" nur in
den allerseltensten Fällen von gleichgeschlechtlichen Paaren überhaupt
erfüllt wird oder - besser gesagt - erfüllt werden kann.
(Detailliertere Informationen über die erwähnten beiden Studien
sowie deren Quellen sind der Stellungnahme des Deutschen Instituts für
Jugend und Gesellschaft (Reichelsheim bei Bensheim) vom 27.08.2001 zum
LGA-Votum zu entnehmen. Es kann im Internet unter www.dijg.de eingesehen
werden.)
10) Das LGA geht bei seinem Votum offenbar davon aus, dass es sich bei
einer gleichgeschlechtlichen Prägung um eine nicht änderbare
Veranlagung handelt, die eher medizinisch-genetische als psychologisch-soziologische
Ursachen zu haben scheint. Nun legen aber gerade neuere Studien (vor allem
eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie der Universität von
Columbia) sowie verstärkte Therapieerfolge die Vermutung nahe, dass
wesentlich mehr für psychologisch-soziologische Hintergründe
und Ursachen spricht und dass es gerade mit entsprechenden psychotherapeutischen
Behandlungen möglich ist, homosexuell empfindenden Menschen, die
unter dieser ihrer Veranlagung leiden, zu einer Veränderung hin zu
einer heterosexuellen Empfindung und Lebensweise zu verhelfen. (Auch hierzu
verweisen wir für nähere Einzelheiten auf die schon im vorigen
Punkt erwähnte Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugend
und Gesellschaft sowie auf einen diesbezüglichen Artikel auf Seite
11 der Ausgabe Nr. 33/2001 des Wochenmagazins idea Spektrum"
vom 15.08.2001.)
11) Das LGA plant offenbar mit seinem Votum, gleichgeschlechtlichen Paaren
entgegenzukommen und ihnen einen Gefallen zu tun. Unseres Erachtens dürfte
das Interesse von gleichgeschlechtlich Empfindenden an einer gottesdienstlichen
Begleitung und Segnung jedoch verschwindend gering sein, wie die bisherigen
Erfahrungen anderer Kirchen eindeutig belegen. So haben etwa in der Nordelbischen
Evangelisch-Lutherischen Kirche, wo entsprechende Segenshandlungen bereits
möglich sind, bisher nur etwa zehn Paare pro Jahr im gesamten Kirchengebiet
von einer solchen Möglichkeit Gebrauch gemacht. (Diese Zahl nennt
der Pressesprecher der nordelbischen Kirche, Ocke H. Peters aus Kiel,
auf Seite 8 der im vorigen Punkt erwähnten Ausgabe Nr. 33/2001 von
idea Spektrum".) Mit ähnlichen Zahlen dürfte folglich
auch in der EKHN zu rechnen sein, so dass man sagen muss: Die angesprochene
Zielgruppe" hat offenbar ohnehin so gut wie kein Interesse
an dem, was ihr nun kirchlicherseits als Möglichkeit angeboten werden
soll.
12) Während also einerseits seitens der Betroffenen kaum Interesse
an einer Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften besteht,
scheint das LGA andererseits auch nicht zu bemerken, dass seine Pläne
bei vielen Homosexuellen sogar auf heftige Kritik stoßen. So dürften
wahrscheinlich viele Homosexuelle, die an festen Partnerschaften gar nicht
interessiert sind, weil für sie freier Sex zu ihrer Veranlagung untrennbar
dazu gehört, die Pläne des LGA als einen für sie nicht
akzeptablen Versuch der Kirchen halten, ihnen einen monogamen Lebensstil
aufzuoktroyieren, den sie überhaupt nicht wollen. Andererseits gibt
es auch viele homosexuell empfindende Menschen, die unter ihrer gleichgeschlechtlichen
Veranlagung leiden und lieber heute als morgen davon geheilt"
werden möchten. Für sie ist das Votum des LGA ein Schlag
ins Gesicht". Denn gerade diese Menschen, die oft noch eine starke
kirchlich-christliche Verwurzelung haben, sich jedoch selten outen"
und von daher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, fühlen
sich aufgrund des Votums des LGA nun erst recht von ihrer Kirche unverstanden
und alleingelassen. Gerade homosexuell empfindende Menschen, die auf der
Suche nach einem heterosexuellen Lebensstil sind, werden bereits seit
rund zwei Jahrzehnten in unserer Gesellschaft und leider auch zunehmend
in unseren Kirchen geächtet und lächerlich gemacht, obwohl gerade
sie mit ihrem Wunsch nach Veränderung Respekt und Anerkennung verdienen
und die Hilfe und Unterstützung ihrer Kirche dringend bräuchten.
Durch die Pläne des LGA werden diese Menschen jedoch weiter an den
Rand geschoben, und es wird ihnen - bewusst oder unbewusst - suggeriert,
dass es Menschen wie sie doch eigentlich gar nicht geben dürfte.
(Auch zu diesem Punkt verweisen wir auf die schon im neunten Punkt angesprochene
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft,
das gerade in der seelsorgerlichen und psychologischen Betreuung von Homosexuellen,
die sich um eine Änderung ihrer Veranlagung bemühen, über
große Erfahrung verfügt.)
13) Angesichts dessen, dass viele Jugendliche ein gewisses Maß
an Unsicherheit in Bezug auf ihre geschlechtliche Identität haben
und sich oft längere Zeit unsicher sind über ihre sexuelle Orientierung,
halten wir die Einführung einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
auch aus pädagogischer Sicht für bedenklich. Denn dadurch wird
Jugendlichen in ihrer homoerotischen Entwicklungsphase der Eindruck vermittelt,
dass das Annehmen einer homosexuellen Identität letztlich genauso
gut sei wie das Entwickeln einer heterosexuellen. Dies wäre aber
unseres Erachtens ein gefährliches Signal, das wir für nicht
verantwortbar halten.
14) Mit seinen Plänen zur Einführung einer Segnung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften weicht das LGA ohne triftigen Grund von der Haltung
der EKD ab, die sich 1996 in ihrer vom Rat der EKD herausgegebenen Orientierungshilfe
Mit Spannungen leben" (EKD-Texte Nr. 57) gegen eine Segnung
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ausgesprochen hat. Erst recht
begibt sich das LGA mit seinen Plänen auf einen riskanten und somit
äußerst bedenklichen Konfrontationskurs zu den klaren und anders
lautenden Positionen der katholischen Kirche und den evangelischen Freikirchen.
Sollten die Pläne des LGA umgesetzt werden, würde dies die ökumenischen
Beziehungen zur katholischen Kirche und den Freikirchen in nicht unerheblichem
Maße beeinträchtigen und belasten.
15) Sollten die Pläne des LGA Wirklichkeit werden, so hätte
dies - allen voran in unseren stark pietistisch geprägten nordnassauischen
Gemeinden - trotz unserer Bemühungen, dies zu verhindern, eine hohe
Zahl von Kirchenaustritten von Gemeindegliedern zur Folge, die eine solche
Änderung der Lebensordnung sowohl von ihrem Verständnis der
Bibel als auch von ihrem natürlichen Empfinden her nicht nachvollziehen
und mittragen können. Und zwar würde es sich bei den Austretenden
gerade um die kirchlich Engagierten handeln, also um viele unserer aktivsten
und besten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für unsere
Gemeinden wäre dies mit einer extremen Schwächung verbunden,
gerade auch angesichts dessen, dass im Einzugsbereich unserer Gemeinden
viele äußerst aktive freikirchliche Gemeinden angesiedelt sind,
deren Angeboten wir dann kaum noch etwas Gleichwertiges entgegensetzen
könnten.
Aufgrund der genannten Argumente bitten wir das LGA, die Kirchensynode
und die Kirchenleitung der EKHN, die Pläne zur Einführung einer
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften noch einmal gründlich
zu überdenken, die aufgeführten Gegenargumente ernstzunehmen
und von der Einführung einer solchen Segnungspraxis abzusehen! Nichts
wäre verkehrter, als die geplante Einführung einer gottesdienstlichen
Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare jetzt auf Biegen und Brechen
durchzuziehen", denn hier darf es nicht darum gehen, eine falsch
verstandene und in diesem Fall nicht angebrachte
Führungsstärke zu demonstrieren, sondern vielmehr darum, unsere
Kirche und unsere Gemeinden vor den verheerenden Folgen einer falschen
Entscheidung zu bewahren!
Sollten die Pläne des LGA dennoch umgesetzt und von der Kirchensynode
abgesegnet" werden, bitten wir darum, den Rechtsausschuss der
Kirchensynode und die Rechtsabteilung der Kirchenverwaltung damit zu beauftragen,
nach Wegen zu suchen, wie engagierte Gemeindeglieder, die diesen Schritt
nicht mittragen können, aus der EKHN austreten können, ohne
gleichzeitig damit auch aus ihrer Kirchengemeinde, der sie sich weiterhin
verbunden fühlen, austreten zu müssen! (Dieses Anliegen ist
keineswegs ironisch, sondern durchaus ernst gemeint!)
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